All dies weist auf Charaktermängel hin, die keine günstige Prognose erlauben. Ein wenig günstiges Licht wirft im weitern auf den Angeklagten, dass er bei seiner Trunkenfahrt beinahe einen oder mehrere Zusammenstösse verursacht, dadurch mehrfach eine konkrete Gefahr für Dritte geschaffen hat und weitergefahren ist. Dieses Verhalten lässt auf eine ernstzunehmende Gewissenlosigkeit schliessen, was einen gewichtigen Faktor gegen die Stel- 16