Es ist allgemein bekannt, dass die Fahrtüchtigkeit schon durch geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt wird. Motorfahrzeugführer, die unbekümmert um dieses Wissen und trotz häufiger und eindringlicher Warnungen in der Öffentlichkeit durch Angetrunkenheit am Steuer Leben und Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden, offenbaren eine nicht entschuldbare Gesinnung. Ein solches Verhalten darf nicht bagatellisiert werden.