Damit verbunden ist eine Würdigung der Gefährlichkeit und Länge der Fahrstrecke, sowie der übrigen zu erwartenden Verkehrsverhältnisse. Weitere schuldrelevante Umstände können sich aus dem Fahrverhalten sowie aus dem tatsächlichen Verlauf der Fahrt ergeben. Zu berücksichtigen sind auch allfällige persönliche Faktoren wie Müdigkeit oder Krankheit. Demgegenüber umfasst die Täterkomponente das Vorleben, insbesondere allfällige Vorstrafen, den Leumund, die persönlichen Verhältnisse sowie das Verhalten nach der Tat. Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens ist ohne Bindung an feste Regeln die verschuldensgerechte Strafe zu finden (PKG 1992 Nr. 35, BGE 124 IV 44 f. und 117 IV 113 f.).