schlusswerk Rappagugg beinahe die dortige Insel gerammt. Danach sei der Berufungskläger in die A13 eingespurt, obwohl auf der Normalspur und auch auf der Überholspur bereits je ein Auto fuhren. Dabei sei er beinahe in einen anderen Wagen hineingefahren. Bis nach Chur sei der Berufungskläger teilweise auf der Überholspur, teilweise auf dem Pannenstreifen gefahren, bevor er beim Anschlusswerk Domat/Ems die A13 verlassen habe und dabei beinahe mit einem von Flims herkommenden Auto kollidiert sei. Der Berufungskläger selbst räumte anlässlich der Konfronteinvernahme ein, dass die Angaben des Zeugen betreffend seine Fahrweise zutreffen können.