SVG. 2. Dafür wird er mit 70 Tagen Gefängnis und Fr. 500.—Busse bestraft. 4 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: - den Kosten des Kreisamtes Rhäzüns von Fr. 300.00 - den Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'866.40 - der Gerichtsgebühr von Fr. 1'300.— total somit Fr. 3'466.40 gehen zulasten des Verurteilten. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Mitteilung)“