Nachdem F. A. sein Auto auf seinem Privatparkplatz in Domat/Ems abgestellt hatte, trank er noch im Fahrzeug aus einer gekauften Flasche Ballantines zwei kräftige Schluck. Unmittelbar darauf wurde er von der Polizei kontrolliert. Die Auswertung der Blutprobe ergab gemäss Bericht des Institutes für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen einen Mindestblutalkoholgehalt von 1.88 Gewichtspromille. Der erst anlässlich der untersuchungsrichterlichen Einvernahme geltend gemachte Nachtrunk entspricht gemäss den Gerichtsmedizinischen Angaben bei F. A. einem Wert von 0.36 Gewichtspromille.