seine Behauptung deckt sich nicht mit der polizeilichen Erhebung. Die Kollision hätte sich dann nämlich am rechten Strassenrand und nicht in der Mitte beziehungsweise links der Mitte der in Richtung Chur führenden Fahrspur ereignen müssen, wenn er von ungefähr der Mitte dieser Fahrspur angefahren wäre.