Aufgrund der Breite der Strasse (6,10 m), der Ausfahrt nach Tamins, des Kollisionspunktes und der Länge des Lieferwagens (6 m) ist davon auszugehen, dass dieser nach dem Zurücksetzen eben gerade in die Ausfahrt hineinragte und von dieser Position in die Gegenfahrbahn anfuhr. Fuhr D. J. im ersten Anlauf bis gegen den Maschengitterzaun, so hatte er den Lieferwagen - wie die angestellten Erwägungen zeigen - nicht bloss zirka einen Meter zurückgesetzt; seine Behauptung deckt sich nicht mit der polizeilichen Erhebung.