sie wird zweifach widerlegt: kaum hatte er den Lieferwagen in die Strasse eingefügt, mussten in Richtung Flims fahrende Automobilisten bereits anhalten (act. 23 S. 2 f); zudem hatte er - wie er selbst zugesteht - nach dem Zurücksetzen keine Sicht mehr auf die Fahrspur von Flims in Richtung Domat/Ems beziehungsweise schaute er gar nicht mehr in diese Richtung, sondern fuhr einfach in die Gegenfahrbahn ein. Eine solche Prüfung hätte aber - allenfalls mit Hilfe des Beifahrers - bei einer Sichtweite von 100 m (act. 23 S. 7) zwingend erfolgen müssen. Dauerte das Wendemanöver gemäss Aussage des Angeklagten rund 5 - 7 Sekunden (act.