Aufgrund der polizeilichen Aufnahmen und der festgehaltenen Bremsspuren des Personenwagens B. steht fest, dass die Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen in der Mitte - ja sogar eher etwas links derselben - der Richtung Chur führenden Fahrspur erfolgte, und dass der Lieferwagen an der vorderen Stossstange und am Vorderrad rechts beschädigt wurde (act. 3). Aus diesem Umstand muss gefolgert werden, dass sich der Lieferwagen nach dem Zurücksetzen auf der Richtung Flims führenden Fahrspur befand, denn der Zusammenstoss ereignete sich - wie auch D. J. aussagte (act. 4, 23) - nach dem Anfahren in der Mitte beziehungsweise sogar etwas links der Mitte der Gegenfahrbahn.