Sie sagte aus und bezeugte, dass der Lieferwagen quer zur Fahrbahn stillgestanden sei, dass ihre Fahrbahnhälfte frei gewesen sei, dass der vordere Teil dieses Fahrzeuges sich auf der Richtung Flims führenden Fahrspur befunden habe und dass der Lieferwagen plötzlich losgefahren sei, als sie nur noch wenige Meter von ihm entfernt gewesen sei. Ein Zusammenstoss habe sie nicht mehr verhindern können (act. 5 und 27). Diese Depositionen sind glaubhaft und sind folglich als überzeugender Beweis für die dem Angeklagten vorgeworfene Verkehrsregelverletzung anzusehen.