4. dem Angeklagten sei aus der Staatskasse eine Entschädigung für seine Aufwendungen im gesamten Verfahren zuzusprechen.“ Die Staatsanwaltschaft Graubünden (am 16. Juli 2002) und der Bezirksgerichtsausschuss Imboden (am 17. Juli 2002) verzichteten auf eine Vernehmlassung. Auf die Begründung der Berufungsanträge wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Der Kantonsgerichtsausschuss zieht in Erwägung :