Der Eintrag der Busse im Strafregister ist nach Ablauf einer Probezeit von zwei Jahren zu löschen. 4. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: - den Kosten des Kreisamtes Trins von Fr. 250.-- - den Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1‘774.10 - der Gerichtsgebühr von Fr. 1‘200.— total somit Fr. 3‘224.10 gehen zu Lasten des Verurteilten. 5. (Rechtsmittelbelehrung). 6. (Mitteilung).“