SVG schuldig gesprochen und ihn dafür mit einer Busse von Fr. 1'000.-- bestraft hatte, der Gebüsste dagegen rechtzeitig am 30. August 2001 Einsprache erhoben hatte und in der Folge die Untersuchung ergänzt worden war, versetzte die Staatsanwaltschaft Graubünden ihn mit Verfügung vom 5. Februar 2002 in Anklagezustand im Sinne des Strafmandates und überwies den Fall dem Bezirksgerichtsausschuss Imboden zur Beurteilung. Die Anklage stützt sich auf folgenden Sachverhalt: „Am 29. Juni 2001 fuhr der Angeklagte mit dem Lieferwagen seiner Arbeitgeberfirma, einem VW T4, Kontrollschilder ZH ......, ca. um 11.00 Uhr über die A13 von Chur Richtung Rothenbrunnen, in der Absicht