Bei einer Patentjagd sind die Verhaltensnormen zwingend zu beachten, einesteils aus Achtung vor dem Tier und andernteils zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Obschon der Schuss aus zu weiter Entfernung auf das Tier abgegeben und dieses nicht richtig getroffen wurde, kann dem Berufungskläger nicht angelastet werden, mit seinem nicht weidgerechten Verhalten eine weitere Gefahr für Mensch und Umwelt geschaffen zu haben. Das objektive Erscheinungsbild der Tat und das Tatverschulden des Berufungsklägers wiegen aber nicht leicht.