Der Unrechts- und Schuldgehalt kann aber auch nicht als leicht bezeichnet werden, da die effektive Schussdistanz ca. 100 Meter länger war als die weidgerechte Schussdistanz und dem Berufungskläger aufgrund seiner diversen Fehlabschüsse die Schuldhaftigkeit seines Tuns bekannt sein musste, zumal ihm die Überprüfung der Distanz mit einem Zielfernrohr einen sichern Anhaltspunkt der Entfernung des Tieres gegeben und ihn sodann sicherlich auch von einem Schuss abgehalten hätte. Bei einer Patentjagd sind die Verhaltensnormen zwingend zu beachten, einesteils aus Achtung vor dem Tier und andernteils zum Schutz der Menschen und der Umwelt.