G. Der Bezirksgerichtsausschuss Maloja verzichtete mit Schreiben vom 16. Juli 2002 unter Verweisung auf die Akten auf die Einreichung einer Stellungnahme. H. E. T. war anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgerichtsausschusses von Graubünden vom 21. August 2002 in Begleitung seines neuen Anwaltes, Dr. iur. Guido Lazzarini, anwesend. Die Staatsanwaltschaft verzichtete gestützt auf Art. 145 Abs. 4 StPO auf eine Teilnahme. Gegen die Zusammensetzung und die Zuständigkeit des Kantonsgerichtsauschusses wurden keine Einwände erhoben.