Wer jedoch – wie im vorliegend Fall – auf ein Hirschkalb mit einer Widerristhöhe von ca. 100 cm auf eine Distanz von 266 Metern schiesse, obwohl eine schlechte Schusslage zweifelsfrei voraussehbar gewesen sei, handle, wie der Bezirksgerichtsausschuss Maloja zu Recht angenommen habe, keinesfalls fahrlässig. Anhand der ballistischen Daten, die auf jeder Munitionsverpackung aufgedruckt sei, und unter Zuhilfenahme des Zielfernrohres zur Abschätzung der Schussdistanz, hätte E. T. als erfahrener Jäger auf einfache Art und Weise klar erkennen müssen, dass er viel zu weit schiessen werde. Dies beweise auch