Er habe alles Notwendige unternommen, um das verletzte Tier zu erlegen. Er geniesse zudem in Jagdund Wildhüterkreisen einen guten Ruf und hoffe, gleichbehandelt zu werden wie E. 7 und wie der Jäger in einem weiteren Jagdfall im Kreis Suot Tasna. In beiden genannten Fällen sei kein Patententzug verfügt worden.