Die Gerichtskosten vor dem Bezirksgericht Maloja sind dem Staat aufzuerlegen, der C. T. anteilsmässig für den Beizug eines privaten Verteidigers mir Fr. 500.00 zu entschädigen habe. 6. Die Gerichtskosten vor dem Kantonsgerichtausschuss sind dem Kanton aufzuerlegen. Zudem ist C. T. angemessen zu entschädigen.“