Er sei dem Wildhüter entgegen gegangen. Als er diesen antraf, habe er ihm unverzüglich sagen können, dass er das Kalb unten am rechten Vorderlauf verletzt habe. Er habe dies auf die grosse Distanz gesehen. Der Wildhüter habe ihm daraufhin das Tier gegeben. Dies sei der Beweis dafür, dass er gesehen habe, wo er das Kalb getroffen habe. Er gebe zu, zu weit geschossen zu haben und zwar auf eine Distanz von 266 Metern. Alles andere der ihm vorgehaltenen Sachverhaltsdarstellung und auch die inneren Momente gebe er aber nicht zu. Als er mit dem Wildhüter und dem Jagdaufseher zur Abschussstelle hochgestiegen sei, sei er zudem 5