Im Beisein seines damaligen Rechtsvertreters lic. iur. Stefan Metzger nahm der Berufungskläger an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgerichtsausschuss Maloja teil. Wie er auf entsprechenden Vorhalt dem Gericht gegenüber erklärte, habe er gesehen, dass er das Kalb angeschossen habe. Er sei dem Kalb, welches im Wald verschwunden sei, nicht nachgegangen und habe statt dessen im Tal seine Jagdkollegen geholt. Mit ihnen habe er den Wald durchgetrieben. Er sei alsdann auf Schweiss gestossen und habe daher seinen Schweisshund holen wollen. Als er im Tal angekommen sei, habe man ihm gesagt, dass der Wildhüter das Kalb geschossen habe. Er sei dem Wildhüter entgegen gegangen.