{"Signatur": "GR_KG_004", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2002-08-21", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_004_SB-2002-21_2002-08-21.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/SB_2002_21_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976af29ceccf878236fccdb5d72b04e31cd9f8ec32129752c4aeffcb50f8ad76255edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976af29ceccf878236fccdb5d72b04e31cd9f8ec32129752c4aeffcb50f8ad76255edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=SB_2002_21", "Checksum": "7317d1b89819981aac742c9d34bd490e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SB 2002 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Strafkammer 21.08.2002 SB 2002 21"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale I 21.08.2002 SB 2002 21"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons  I. Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale I"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Jagdkontravention | Jagd/Fischerei"}], "ScrapyJob": "446973/49/1971", "Zeit UTC": "12.09.2025 05:38:06", "Checksum": "824194f3716464fa79e8260f259031ff", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Graubünden Kantonsgericht I. Strafkammer 21.08.2002 SB 2002 21\nRegeste:\nJagdkontravention | Jagd/Fischerei\n\n Kantonsgericht von Graubünden\nTribunale cantonale dei Grigioni\nDretgira chantunala dal Grischun\n\nRef.: Chur, 21. August 2002 Schriftlich mitgeteilt am:\nSB 02 21 (mündlich eröffnet)\n\nUrteil\nKantonsgerichtsausschuss\n\nVizepräsident Schlenker, Kantonsrichter Schäfer und Vital, Aktuar ad hoc Infanger.\n\n——————\n\nIn der strafrechtlichen Berufung\n\ndes E. T., Berufungskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Guido Lazzarini,\nVia Retica 26, 7503 Samedan,\n\ngegen\n\ndas Urteil des Bezirksgerichtsausschusses Maloja vom 6. Juni 2002, mitgeteilt am\n17. Juni 2002, in Sachen gegen den Berufungskläger,\n\nbetreffend Jagdkontravention,\n\nhat sich ergeben:\n2\n\nA. E. T. wurde am X in S. geboren. Er ist in S. aufgewachsen und besuchte\ndort die Primarschule. Die Sekundarschule absolvierte er in S.. Danach machte er\ndie Lehre als Elektromonteur bei der Firma P. in S.. Nach der Lehre arbeitete er im\nWinter als Skilehrer und im Sommer hielt er sich meistens im Ausland auf. Im Jahre\n1983 absolvierte der Berufungskläger eine fünfmonatige Ausbildung bei der Versicherung Z.. Er war dann bis im Jahre 1995 als Versicherungsagent tätig. Danach\nmachte er sich selbständig und gründete eine Werbefirma, welche er bis im Jahre\n2001 inne hatte. Momentan ist der Berufungskläger gemäss eigenen Angaben arbeitslos.\n\nGemäss Leumundsbericht der Kantonspolizei Graubünden vom 20. März\n2002 geniesst der Berufungskläger einen unbescholtenen Leumund. Dem Auszug\naus dem Betreibungsregister vom 21. März 2002 kann entnommen werden, dass\nseit 1. März 1999 zehn Betreibungen gegen den Berufungskläger angehoben wurden.\n\nIm schweizerischen Zentralstrafregister ist der Berufungskläger mit einer Eintragung verzeichnet. Am 6. Februar 1996 verurteilte ihn der Kreispräsident Y. wegen\ngrober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer Busse von Fr. 800.--. Der Eintrag ist\ngelöscht. Im Jagd- und Fischereiregister des Kantons Graubünden figuriert er mit\nsechs Eintragungen aus den Jahren 1990, 1993, 1994, 1997, 1999 und 2000 wegen\nFehlabschüssen, wobei in fünf Fällen eine Selbstanzeige erfolgte.\n\nB. Am 11. November 2001 reichte der Wildhüter A. beim Kreisamt Oberengadin Anzeige gegen den Berufungskläger und den entsprechenden Rapport ein,\ndem folgender Sachverhalt aus der Sicht des Wildhüters zu entnehmen ist:\n„Am 11. November 2001 war ich im Banngebiet Bernina (rechte Talseite) oberhalb der Waldgrenze, um den Jagdbetrieb zu beobachten.\nIm Gebiet ‚Muot da Crasta’ hörte ich dann kurz vor 07.30 Uhr die ersten Schüsse. Kurz darauf flüchteten fünf Hirsche in die ‚Blais Granda’\naufwärts. Es handelte sich um eine Hirschkuh, ein Kalb, ein Schmaltier\nund zwei Hirschstiere. Die zwei Hirschstiere zogen in den nahegelegenen Wald. Die anderen drei Tiere zogen hoch in die ‚Blais Granda’\nhinauf und beruhigten sich dort. Etwas später fielen noch einmal\nSchüsse. Ich sah dann nur kurz die Hirschkuh mit dem Kalb und das\nSchmaltier in den nahegelegenen Wald flüchten. Auch konnte ich nicht\nfeststellen, ob eines dieser Tiere angeschossen wurde. Gegen 10.00\nUhr hörte ich etwas weiter taleinwärts einen Schuss. Kurz darauf sah\nich ein Kalb und ein Schmaltier flüchten. Da war mir klar, dass das\nMuttertier erlegt wurde. Deshalb beobachtete ich genau, wohin das\nHirschkalb flüchtete. Nach einer grösseren Flucht nischte sich das\nKalb dann zwischen kleinere Felswände ein. Das Schmaltier flüchtete\n3\n\n"}