Diagnostisch liege eine Alkoholabhängigkeit mit den Kardinalsymptomen des Kontrollverlustes, der Gewohnheitsbildung und der Entwicklung einer massiven körperlichen Toleranz vor. Letzteres ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass X. hohe Blutalkoholkonzentrationen, namentlich eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,87 Gewichtspromille ohne wesentliche cerebrale Funktionsstörungen vertragen habe. Aus der Schilderung der Trinkgewohnheiten lasse sich entnehmen, dass die Fähigkeit zu kontrolliertem Trinken nicht vorhanden sei, und dass es zu einer erheblichen Gewohnheitsbildung im Sinne eines Konsummusters gekommen sei.