Auf Grund der verschiedenen Vorfälle, insbesondere derjenigen in jüngster Zeit muss zudem befürchtet werden, dass X. seine eigene Fahrfähigkeit nicht richtig einschätzen kann und die Gefahren des Alkohols im Strassenverkehr ganz allgemein unterschätzt, was ebenfalls gegen eine günstige Prognose bezüglich der Gewährung des bedingten Strafvollzuges spricht. Auch die mit einem Strafvollzug verbundene Gefahr des Stellenverlustes und damit verbunden von familiären und finanziellen Schwierigkeiten führt nicht zwingend zur Stellung einer günstigen Prognose, denn eine kurze Gefängnisstrafe kann in Halbgefangenschaft ver-