Nachdem das Strassenverkehr- und Schifffahrtsamt P. am 13. Juni 2002 den Führerausweis auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis Ende Januar 2003 entzogen hatte, ihn sodann am 31. Januar 2003 unter Auflagen wieder erteilt hatte, wurde der Führerausweis am 24. März 2003 erneut auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 30 Monate mit Beginn ab 25. Februar 2003 entzogen. Die Aufhebung der Massnahme nach Ablauf der Probezeit wird auf Gesuch hin geprüft werden und ist von zahlreichen Bedingungen abhängig. Auf die Ausführungen zur Begründung der Anträge wird, so weit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen: