Die Staatsanwaltschaft Graubünden gab ihre Stellungnahme am 27. August 2003 ab. H. Während des hängigen Verfahrens wurde X. - wie erwähnt - mit Strafverfügung des Amtsstatthalteramtes Sursee vom 18. Juli 2003 wegen Führens eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand, begangen am 25. Februar 2003, verurteilt und mit einem Monat Gefängnis unbedingt und einer Geldbusse von Fr. 900.-- bestraft.