F. Mit Beschluss vom 9. Januar 2002, mitgeteilt am 2. April 2002, erkannte der Kantonsgerichtsausschuss Graubünden: "1. Die Verhandlung wird vertagt und die Sache zur Ergänzung des Beweisverfahrens im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft Graubünden zurückgewiesen. 2. Die Kosten bleiben bei der Prozedur. 3. (Mitteilung)"