Auf entsprechende Frage zeigte sich X. bereit, sich begutachten zu lassen, nachdem er dies in der Untersuchung noch abgelehnt hatte. Er wies im weiteren darauf hin, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe für ihn gravierende Konsequenzen in beruflicher und finanzieller Hinsicht nach sich ziehen würde, da seine Arbeitgeberin sich für diesen Fall vorbehalten habe, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. In seinem Schlusswort hielt er fest, dass er sich in Zukunft bei Festen anders organisieren werde. Er habe seine Lehren gezogen und er werde alles daran setzen, dass er nie mehr in angetrunkenem Zustand ein Fahrzeug lenke.