Er führte aus, dass die jeweilige Trunkenheitsfahrt sowohl im jetzigen Verfahren als auch in den zwei Verfahren von 1993 und 1994 nach einem Fest beziehungsweise einer Einladung stattgefunden habe. Er trinke während der Woche keinen Alkohol, lediglich am Wochenende, wenn er frei habe. Im Rah- 5