3. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und X. eine Probezeit von fünf Jahren angesetzt. 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: - Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden Fr. 1'369.90 Gerichtsgebühren Fr. 1'500.00 Total somit Fr. 2'869.90 werden dem Verurteilten auferlegt. Sie sind innert 30 Tagen zahlbar auf das Konto der Bezirksamtes O., PC 70-2866-6. 5. (Rechtsmittelbelehrung). 6. (Mitteilung)." 4