G. G. M. liess das Fahrzeug in C. stehen und übergab noch am gleichen Abend die Fahrzeugschlüssel den befreundeten Eheleuten T., welche in der Nähe eine Hütte besitzen. Nach Aussage des Beschuldigten wollte das Ehepaar T. das Fahrzeug benutzen, um einige Einkäufe im Tal zu besorgen. Das Fahrzeug verblieb bis am Abend des 10. September 2000 am bezeichneten Ort. Dort holte die Ehefrau von G. G. M. das Auto ab und fuhr mit diesem hinunter nach C..“