Etwa zum selben Ergebnis führt auch die Betrachtung der Zeitangaben auf den Polizeifotos. Die Differenz zwischen Foto Nr. 5 und Foto Nr. 7 beträgt 5 Sekunden, wobei auch hier berücksichtigt werden muss, dass der Beginn des Überholmanövers erst 1 bis 2 Sekunden nach Foto Nr. 5 erfolgte. Somit dauerte der gesamte Vorgang 3 bis 4 Sekunden. Die Strecke, die das Polizeifahrzeug demnach während dieser Zeit zurücklegte, betrug bei einer Geschwindigkeit von 72 km/h (20 m pro Sekunde), die sich aus den Polizeifotos ergibt, 60 bis 80 m. Die Strecke, die X. für das Überholen des Polizeifahrzeugs benötigte, muss dementsprechend länger sein.