cc) Anhand der Distanzangaben auf den polizeilichen Fotos, welche vom überholten Fahrzeug aus gemacht wurden, lässt sich die Überholstrecke ziemlich genau ermitteln. Die Distanzangabe auf Foto Nr. 5 steht auf 46'902 m, wobei auf diesem Foto das letzte entgegenkommende Fahrzeug zu sehen ist. X. konnte demnach erst kurze Zeit später zum Überholvorgang ansetzten, also etwa nach 15 bis 20 weiteren zurückgelegten Metern. Am Ende des Überholmanövers zeigt die Distanzangabe gemäss Foto Nr. 7 46'993 m. X. fuhr in diesem Zeitpunkt ca. 10 m vor dem Polizeifahrzeug. Nimmt man nun die Differenz der polizeilichen Distanzangaben von Foto Nr. 5 und Nr. 7, ergibt sich eine Strecke von 91 m.