Steht somit fest, wie lange die Sichtdistanz für das zu beurteilende Überholmanöver gewesen ist, ist nun in einem weiteren Schritt zu berechnen, ob diese Sichtdistanz genügte, um ein gefahrloses Überholmanöver durchführen zu können. Dabei ist der nötige Überholweg und die für ein allfällig entgegenkommendes Fahrzeug benötigte Strecke zu berechnen.