Das angefochtene Urteil des Kreisgerichtsausschusses Belfort wurde, nachdem am 16. Dezember 1999 von der Staatsanwaltschaft Graubünden ein Augenschein durchgeführt worden war, am 5. September 2000 im Anschluss an eine mündliche Hauptverhandlung erlassen. Auch der Kantonsgerichtsausschuss führte am 24. Januar 2001 während der Berufungsverhandlung einen Augenschein durch, in dessen Rahmen die Berufungsklägerin und ihr Rechtsvertreter Gelegenheit hatten, sich zur Sache zu äussern. Im nun anstehenden Rechtsmittelverfahren stellt sich primär die Frage, ob X. mit ihrem Überholmanöver tatsächlich Verkehrsvorschriften nach SVG verletzt hat.