F. Gegen dieses Urteil liess X. an den Kantonsgerichtsausschuss von Graubünden mit Eingabe vom 31. Oktober 2000 Berufung erheben mit folgenden Anträgen: "1. Das angefochtene Urteil sei aufzuheben. 2. X. sei in der Anklage der groben Verkehrsregelverletzung von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit an den Kreisgerichtsausschuss Belfort zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge gemäss Gesetz. 5. Prozessualer Antrag: Durchführung eines Augenscheins vor Ort unter Beizug der Berufungsführenden und dem unterzeichneten Rechtsanwalt."