3. Bei Wohlverhalten ist die Busse nach einer Probezeit von einem Jahr im Strafregister zu löschen. 4. Die Kosten der Untersuchung und diejenigen des Kreisamtes, bestehend aus - Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft CHF 1'156.50 - Gerichtsgebühr CHF 1'050.--, total somit (inkl. Busse) CHF 6'206.50 gehen zu Lasten von X. und sind mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen seit Mitteilung der Kreiskasse Belfort zu überweisen. 5. (Rechtsmittelbelehrung) 6. (Mitteilung)"