E. Die Hauptverhandlung vor dem Kreisgerichtsausschuss Belfort fand am 5. September 2000 statt. Anwesend waren die Berufungsklägerin und ihr privater Verteidiger Gieri Caviezel. Mit Urteil vom 5. September 2000, mitgeteilt am 10. Oktober 2000, entschied der Kreisgerichtsausschuss: "1. X. wird der groben Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 35 Abs. 2 und 4 SVG in Verbindung mit Art. 90 Ziff. 2 SVG schuldig gesprochen. 2. Dafür wird sie mit einer Busse von CHF 4'000.-- bestraft. 2