ES innert 10 Tagen seit Mitteilung der Kreiskasse Belfort zu überweisen. 5. (Rechtsmittelbelehrung) 6. (Mitteilung)" D. Gegen dieses Strafmandat liess X. am 5. Oktober 1999 durch Rechtsanwalt Dr. iur. Gieri Caviezel Einsprache erheben. Nach Ergänzung der Untersuchung, u.a. durch einen Augenschein am 16. Dezember 1999, versetzte die Staatsanwaltschaft Graubünden X. mit Anklageverfügung vom 8. März 2000 wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 35 Abs. 2 und 4 SVG in Verbindung mit Art. 90 Ziff. 2 SVG in Anklagezustand und überwies den Fall gestützt auf Art. 346 StGB und Art. 48 StPO dem Kreisgerichtsausschuss Belfort zur Beurteilung.