Die Probezeit für die vorzeitige Löschung der Busse wird auf 1 Jahr festgelegt. 4. Die Kosten der Kantonspolizei Graubünden, der Staatsanwaltschaft Graubünden und des Kreisamtes Belfort, bestehend aus: - Untersuchungsgebühr Fr. 245.00 - Barauslagen Staatsanwaltschaft Fr. 161.50 - Strafmandatsgebühr Kreisamt Fr. 250.00 Total mit Busse von Fr. 4'500.00 Fr. 5'156.50 gehen zu Lasten von X. und sind mittels beiliegenden ES innert 10 Tagen seit Mitteilung der Kreiskasse Belfort zu überweisen.