Kreisamtes Belfort einen entsprechenden Mandatsantrag. Gestützt auf den dargestellten Sachverhalt erliess der Kreispräsident Belfort am 26. September 1999, mitgeteilt am 27. September 1999, folgendes Strafmandat: "1. X. ist schuldig der groben Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 35 Abs. 2 und 4 SVG in Verbindung mit Art. 90 Ziff. 2 SVG. 2. Dafür wird sie mit Fr. 4'500.00 Busse bestraft. 3. Die Probezeit für die vorzeitige Löschung der Busse wird auf 1 Jahr festgelegt.