Dieses Überholmanöver erstreckte sich gemäss der polizeilichen Videoaufzeichnung bis ausgangs der erwähnten Rechtskurve und bis nach der dortigen leichten Kuppe, wo die Strasse mit einem Gefälle von 2 % weiterverläuft. Zufolge dieses Gefälles und des sich nach der rechtsseitigen Einfahrt des Feldweges bis zum Ende der genannten Rechtskurve befindenden Bündnerzaunes ist diese Rechtskurve teilweise unübersichtlich bzw. wird dadurch die freie Sicht auf den weiteren Strassenverlauf eingeschränkt."