Er hat den Wertersatz von Fr. 10.-- (Murmeltier unter 3 kg) sowie die Spesen der Wildhut in der Höhe von Fr. 40.-- zu bezahlen. 4. Die Kosten des Verfahrens bestehend aus: - Gebühren Fr. 210.00 - Untersuchungs- und Gerichtskosten Fr. 520.00 - Busse Fr. 450.00 - Wertersatz Fr. 10.00 - Spesen und Gebühren Jagdaufsicht Fr. 50.00 Total Fr. 1'240.00