- Er hat ausserdem den Wertersatz von Fr. 10.-- und die Spesen der Wildhut von Fr. 40.-- zu bezahlen. - Der Angeschuldigte bezahlt die Kosten des Verfahrens, bestehend aus Barauslagen inklusive polizeiliche Tatbestandesaufnahme Fr. 00.00 Gebühren Fr. 160.00 zusammen mit Busse Fr. 450.00 und allfälligem Wertersatz plus Spesen Jagdaufsicht Fr. 50.00 Total Fr. 660.00