c) Wendet man diese Grundsätze auf den vorliegenden Fall an, so ist festzuhalten, dass der von W. H. erlegte Gämsbock zweifelsfrei ein bocktypisches Erscheinungsbild aufwies: sichtbarer Pinsel, gut gekrümmte Krickel mit starker Basis und ein Gewicht von 24 kg (sauber aufgebrochen). Somit kann vorliegend keine Rede davon sein, dass sich der erlegte Gämsbock nicht augenfällig von einer Gämsgeiss unterschieden hätte. Im weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass W. H. das Tier bei starkem Regenfall im offenen Gelände von vorne und leicht nach unten auf eine Distanz von rund 130 m angesprochen hat.