Aufl., Zürich 1996, S. 67). Rückschlüsse von äusseren Umständen auf den inneren Willen im Rahmen der Beweiswürdigung sind in diesem Zusammenhang unentbehrlich, wie sich nur dadurch die inneren Vorgänge beim Täter äusserlich manifestieren (vgl. hiezu Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Kurzkommentar, Zürich 1997, S. 55; BGE 119 IV 248 und BGE 121 IV 253).