- Total Fr. 400.00 zahlbar innert 30 Tagen an das Kreisamt Ilanz. 5. (Rechtsmittelbelehrung) 6. (Mitteilung)" D. Dagegen erhob W.. H. am 12. Dezember 1999 Einsprache beim Kreispräsidenten Ilanz, worauf das ordentliche Untersuchungs- und Gerichtsverfahren durchgeführt werden musste (vgl. Art. 175 Abs. 1 StPO). Nach Ergänzung der Untersuchung erliess der Kreispräsident Ilanz am 4. Februar 2000 die Schlussverfügung.