Vor zwei Jahren kehrte er in seine Heimat zurück und arbeitet zur Zeit als Rajonleiter bei der Migros in I.. W. H. wohnt in einer Eigentumswohnung in V. D.. Beim Steueramt der Gemeinde V. ist er provisorisch mit einem Einkommen von Fr. 40'500.-- veranlagt. Vermögen besitzt er keines. W. H. geniesst einen guten Leumund und ist weder im schweizerischen Zentralstrafregister noch im Vorstrafenregister des kantonalen Jagd- und Fischereiinspektorates verzeichnet.