B. jedoch vorhanden ist. e) Im Resultat kann somit festgehalten werden, dass aufgrund des vorliegenden Beweisergebnisses erhebliche Zweifel bestehen, ob J. B. tatsächlich vor der erlaubten Schusszeit geschossen hat. Dies insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Jagdaufseher und einzige Zeuge E. B. unmittelbar nach der angeblich verfrühten Schussabgabe keine Reaktion zeigte, obwohl er sich in nächster Nähe von J. B. aufhielt. Im weiteren ist die Lokalisation des Schusses - wie dies der Fachmann E. B. selbst bestätigte - derart mit Schwierigkeiten verbunden, dass vorliegend nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein anderer Jäger den verfrühten Schuss abgegeben hat.